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Hinweise und Informationen
In diesem Bereich findest Du ausgewählte Informationen und Antworten auf häufige Fragen. Für alle weiteren Fragen und Wünsche stehe ich Dir gern persönlich zur Verfügung.
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Allgemeines
Deine Rechnung kannst Du innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt deiner Rechnungsunterlagen per Überweisung bezahlen. Eine vollständige Bezahlung der Rechnung vor Retreatbeginn ist Bedingung für deine Teilnahme vor Ort.
Bei Soul&Sea ist eine Ratenzahlung für die Teilnahme am Retreat leider nicht möglich. Um Dir eine hochwertige und sorgfältig organisierte Auszeit zu gewährleisten, bitte ich Dich die vollständige Zahlung des Unkostenbeitrages vor Beginn des Retreats zu begleichen.
So kann der hohe Qualitätsanspruch und die Exklusivität deiner Auszeit sowie ein reibungsloser Ablauf auf höchstem Niveau sichergestellt werden.
Für weitere Fragen und Beratung zu meinen Zahlungsmodalitäten stehen ich Dir gerne zur Verfügung.
Neben der gesetzlichen zweiwöchigen Widerrufsfrist, die für das Retreat bei Soul&Sea gilt, gibt es folgende spezifische Stornierungsbedingungen:
Bei einer Absage bis 120 Tage vor Retreatbeginn erstattet Soul&Sea 50% des ursprünglichen Unkostenbeitrages zurück.
Bis 30 Tage vor Retreatbeginn werden 30% des Unkostenbeitrages zurückgezahlt. Ab zwei Wochen vor Retreatbeginn ist leider keine Rückzahlung mehr möglich.
Diese Regelungen helfen uns, die Exklusiviät und den Qualitätanspruch zu gewährlsieten und die Durchführung optimal zu planen und auf die Bedürfnisse aller Teilnehmerinnen abzustimmen.
Bedingt. Eine Übertragung der Teilnahme an eine andere Teilnehmerin ist nur dann möglich, wenn durch das vorab geführte Selektionsgespräch die Homogenität der bestehenden Gruppe beibehalten werden kann.
Da der Fokus des Retreats klar auf deiner beruflichen Weiterentwicklung, Führungskompetenz und strategischen Ausrichtung liegt, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, die Kosten – je nach individueller Situation – anteilig oder vollständig als Fortbildungskosten steuerlich geltend zu machen. Für eine verbindliche Einschätzung empfehle ich Dir die Rücksprache mit deinem Steuerberater.
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